Modalitäten und Konditionen

In der Regel bekommen Sie bei mir relativ kurzfristig einen Termin, meist innerhalb von 2 - 3 Wochen.

Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie um die rechtzeitige Absage von mindestens 48 Stunden vorher. Sollten Sie nicht oder zu spät absagen, muss ich Ihnen leider das volle Honorar berechnen.

Die Therapiesitzungen dauern volle 60 Minuten. Alle weiteren 10 Minuten werden anteilig in Rechnung gestellt.

Preise

  • Versicherte einer privaten Krankenversicherung und Versicherte mit einer privaten Zusatzversicherung für Heilpraktiker erhalten eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.
  • Selbstzahler zahlen pro Therapiestunde 90,00 Euro.
  • Für eine Paartherapie berechne ich 130,00 Euro pro Stunde.

Nach § 4 Nr. 14 UStG sind heilkundliche Behandlungen von der Umsatzsteuer befreit.

Private Krankenkassen

Private Krankenkassen oder Zusatzversicherungen übernehmen meist die Kosten für eine Therapie nach dem Heilpraktikergesetz ganz oder teilweise. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Versicherung oder anhand Ihrer Versicherungspolice.

Selbstzahler

Bei Selbstzahlern entfällt die Beantragung der Kostenerstattung. Formalitäten spielen keine Rolle. Hierin liegt für Sie ein entscheidender Vorteil. Sie entscheiden selbst über den Umgang mit Informationen und Daten Ihres Vertrauens.
Zum Beispiel bei Eintritt in eine private Krankenversicherung, bei Abschluss von Zusatzversicherungen (Lebens-, Berufsunfähigkeits- und Krankenversicherung), oder auch wenn Sie sich für den Staats- oder öffentlichen Dienst bewerben, werden häufig Fragen zu früheren oder laufenden psychotherapeutischen Konsultationen gestellt.
Als Selbstzahler entscheiden Sie selbst über die Beantwortung derartiger Gesundheitsfragen.

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenversicherungen erstatten nur Behandlungen in den sogenannten „Richtlinienverfahren“, also in psychoanalytischer, tiefenpsychologischer oder verhaltenstherapeutischer Methodik. Als Heilpraktiker für Psychotherapie verfüge ich aufgrund meiner Ausbildung über viele alternative und oft effektivere Verfahren als der „klassisch“ arbeitende Psychologische Psychotherapeut.
Derzeit werden die Leistungen durch Heilpraktiker für Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. In vielen Fällen können meine Leistungen jedoch bei der Einkommenssteuer als Sonderausgabe geltend gemacht werden (Entscheid des Finanzgerichts Münster, AZ: 3 K 2845/02E).

Generell gilt, dass ich der gesetzlichen Schweigepflicht unterliege.
Meine Behandlungen finden in einer Privatpraxis statt, in der ich absolute Diskretion garantiere.

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